Fr einen Schadensfall im Verkehrsrecht wurde uns von der Rechtschutzversicherung Herrn Usslar als Rechtsvertretung empfohlen.Die Erstberatung zur Aufnahme des Schadensfalles erfolgte recht schnell. In der Hoffnung gut beraten zu werden, hatte wir Ihm den Fall somit bergeben.Leider hat ab dem Zeitpunkt berhaupt nichts gestimmt:Der erste Kontakt zur gegnerischen Versicherung erfolgte erst durch uns, denn der Anwalt meldete sich nicht bei der Versicherung.Entschdigungsansprche wie Schmerzensgeld und Ausfallentschdigung, die uns meiner Ansicht nach und nach ausgiebiger Recherche im Internet, bei einem Unfall ohne Selbstverschulden zustehen, wurden mit der Aussage als nichtig abgetan, dass es nicht bringt und dass es sich nicht lohnt. Der Oberhammer war sein Spruch, ich bekomme sowieso mein Geld und bei ihnen ist es fraglich. Die Pauschale fr die Ausfallentschdigung war beispielsweise zu diesem Zeitpunkt bereits in einem von uns nach dem Unfall direkt beauftragten Schadensgutachten des VW Autohauses festgelegt worden und lag dem Anwalt vor.Erst auf unser mehrfaches Drngen wurde ein Schreiben bezglich der Entschdigungsansprche verfasst.Die Kopie dieses Schreibens ist auch das einzige Dokument, dass wir zum Schadensfall von unserem Anwalt erhalten haben.Da wir nach mehrfachem Rckfragen zum Stand des Verfahrens nur ausweichende Antworten von unserer Rechtsvertretung erhalten hatten, nahmen wir direkten Kontakt mit der gegnerischen Versicherung auf um den Stand abzufragen. Hier wurde uns mitgeteilt das uns leider keine offizielle Auskunft erteilt werden kann, da wir die Rechtsvertretung einem Anwalt bergeben hatten und damit auch alle Schadensausgleichszahlung nicht direkt an uns, sondern zunchst an die Rechtsvertretung berwiesen wird.In den Antworten bezglich unserer Frage zu den Schadenszahlungen der gegnerischen Versicherung an uns, wurde uns von Herrn Usslar mehrfach mitgeteilt, dass diese noch nicht vollumfnglich an Ihn berwiesen wurden und er uns diese daher nicht berweisen knne.Wenn wir uns daraufhin bei der gegnerischen Versicherung nicht nochmals gemeldet htten, wssten wir wohl bis heute nicht, dass der gesamte Geldbetrag fr den Fahrzeugschaden, Schmerzensgeld und Ausfallpauschale ohne Abzge zu diesem Zeitpunkt bereits an den Anwalt berwiesen worden war. Konfrontiert mit dieser Aussage der gegnerischen Versicherung wurde uns wiederum nur ein Teilbetrag berwiesen mit der Aussage, dass noch Teile seiner Vergtung durch die gegnerische Versicherung ausstehen wrden. Eine von uns angeforderte vollstndige Auflistung der Zahlungseingnge einschlielich Vergtungsansprche des Rechtsbeistandes haben wir bis zum heutigen Tage nicht erhalten und knnen daher nur spekulieren.Die Summe aller Ansprche, die an uns direkt gehen sollte, hat er nur stufenweise an uns berwiesen und bis heute einen kleinen Restbetrag zurckgehalten.Weiterhin behlt er dieses Fremdgeld ein und antwortet nicht auf die schriftliche Aufforderung, uns zumindest alle Dokumente zuzuschicken. Auch eine Besttigung, dass er das Fremdgeld als Teil unserer Einzahlung fr die Selbstbeteiligung einbehlt liegt uns nicht vor.Wir haben bis heute, auer der Kopie von dem Schreiben an die gegnerische Versicherung bezglich der Entschdigungsansprche, eigentlich keine Informationen und Dokumente zum Verfahren.Alles in allem keine wirklich kompetente Beratung.Man kommt zu einem Fachmann und erhofft auf eine kompetente Hilfeund dann kam sowas, wnscht man echt keinem.Und ich htte sehr gerne etwas positives geschrieben!
Rechtsanwalt Dr. Ludolf von Usslar ist eine deutsche Anwalt mit Sitz in Öhringen, Baden-Württemberg. Rechtsanwalt Dr. Ludolf von Usslar befindet sich in der Karlsvorstadt 8, 74613 Öhringen, Deutschland.
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